ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) ANDREIA JONAS IMMOBILIENKAUFBERATUNG

§ 1 Angebot und Vertragsschluss

Die Auftragnehmerin (ANDREIA JONAS Immobilienkaufberatung) erstellt zunächst auf Grundlage der mit dem Auftraggeber individuell abgestimmten Leistungen ein verbindliches Angebot. Mit Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber gilt der Vertrag als abgeschlossen.

Kommen im Laufe der Auftragsbearbeitung auf Wunsch des Auftraggebers weitere Leistungen hinzu, wird die Auftragnehmerin hierüber ein gesondertes Angebot erstellen, das vom Auftraggeber unverzüglich zu bestätigen ist; mit der Erbringung der weiteren Leistungen ist die Auftragnehmerin erst nach erfolgter Auftragsbestätigung verpflichtet.

§ 2 Leistung, Umfang der Leistung

Die Leistung der Auftragnehmerin besteht in der Beratung von Kaufinteressenten bei Immobilienkäufen. Es stehen zwei Beratungspakete (Beratungspaket „Standard“ und Beratungspaket „Plus“) mit näher definierten Einzelleistungen zur Auswahl. Bei Bedarf können jeweils individuell abgestimmte Zusatzleistungen nach den Bestimmungen des § 1 beauftragt werden. Eine Übersicht aller von ANDREIA JONAS Immobilienkaufberatung angebotenen Leistungen (Beratungspakete und Zusatzleistungen) kann der Webseite www.andreiajonas.de entnommen werden.

Der zeitliche Rahmen für das Beratungspaket „Standard“ beträgt in der Regel einschließlich aller Vorarbeiten max. 5 Stunden inkl. Ortsbesichtigung. Der zeitliche Rahmen für das Beratungspaket „Plus“ beträgt in der Regel einschließlich aller Vorarbeiten max. 10 Stunden inkl. Ortsbesichtigung. Dieser zeitliche Rahmen beruht auf den jahrelangen Erfahrungswerten der Auftragnehmerin und hat sich als regelmäßig auskömmlich herausgestellt, er bildet deshalb nach dem Willen beider Vertragsparteien die Geschäftsgrundlage insbesondere für die vereinbarte Pauschalvergütung (Paketpreis). Sollte sich demnach der Zeitaufwand aufgrund besonderer Umstände des konkreten Objekts oder wegen des besonderen Umfangs der zur Verfügung gestellten Unterlagen zum Objekt um mehr als 20 % erhöhen (mehr als 1 Stunde beim Beratungspaket „Standard“ und mehr als 2 Stunden beim Beratungspaket „Plus“, so ist die Pauschalvergütung angemessen anzupassen. Es wird insoweit vereinbart, dass die Auftragnehmerin zur Berechnung des über 20 % hinausgehenden Aufwands nach Zeitaufwand berechtigt ist und ein Stundensatz von aktuell 100,00 € netto als ortsüblich und angemessen anzusehen ist.

Die Pauschalvergütung bezieht sich auf Wohnimmobilien (Wohnung, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Ein- oder Zweifamilienhaus) mit einer Wohnfläche bis 160 qm. Bei größeren Objekten wird der Preis individuell angepasst. Anfahrtskosten (max. im Umkreis von 15 Km ab Bürostandort) sowie Nebenkosten sind in der Pauschalvergütung enthalten.

Bei beiden Beratungspaketen basiert die Tätigkeit der Auftragnehmerin auf der gewissenhaften Sichtung von Objektunterlagen, die der Auftraggeber ihr zu diesem Zweck zur Verfügung stellt. Die Sichtung erfolgt bei beiden Beratungspaketen nach bestem Wissen und Gewissen mit dem Ziel, die aus den Unterlagen selbst erkennbaren Fehler oder Widersprüche aufzudecken, die für die Immobilienkaufentscheidung von wesentlicher Bedeutung sein können. Eine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Unterlagen oder der in ihnen enthaltenen Erklärungen wird dadurch von der Auftragnehmerin nicht übernommen und ist nicht geschuldet.

Bei beiden Beratungspaketen basiert die Tätigkeit der Auftragnehmerin des Weiteren auf einer ersten Bauschadenuntersuchung/Objektbesichtigung: diese beschränkt sich jeweils auf sichtbare Schäden am Objekt und erfolgt zerstörungsfrei nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Eine Gewähr dafür, dass bei dieser einmaligen Objektbesichtigung sämtliche Schäden erkannt und aufgenommen werden, übernimmt die Auftragnehmerin nicht und ist ausdrücklich auch nicht als Geschäftsgrundlage vereinbart.

Sollten weitergehende Untersuchungen durch spezialisierte Sachverständige, Energieberater, Fachfirmen, etc. nötig sein, wird die Auftragnehmerin den Auftraggeber darauf hinweisen und bei Bedarf ihn bei der Hinzuziehung entsprechender Fachleute beraten und unterstützen. Eigene Fachberatungen insoweit sind von der Auftragnehmerin nicht geschuldet und werden von ihr auch nicht als Zusatzleistung angeboten.

Die Erstprüfung des Baurechts mit entsprechender Einschätzung von Erweiterungs- und Umnutzungspotenzial im Rahmen des Beratungspakets „Plus“ erfolgt nach bauplanungsrechtlichen Grundsätzen. Es handelt sich dabei ausdrücklich um eine Einschätzung, die keine Garantie auf Umsetzung gewährleistet. Verbindliche Auskünfte zum Baurecht können nur im Rahmen einer Bauberatung beim zuständigen Bauamt bzw. in Form einer Bauvoranfrage geklärt werden. Dies stellen Zusatzleistungen dar, die im Beratungspakets „Plus“ nicht geschuldet sind und bei Bedarf zusätzlich beauftragt werden können.

Die Architekturkurzberatung zu möglichen Umbaumaßnahmen im Rahmen des Beratungspakets „Plus“ erfolgt entweder mündlich vor Ort während der Objekterstbesichtigung oder in Form von groben, unbemaßten Ideenskizzen im Nachgang. Diese Skizzen stellen keine verbindliche Planung dar. Umbaukosten werden nur grob geschätzt und basieren auf Erfahrungswerten der Auftragnehmerin. Sie sind unverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Verbindliche Baukosten können nur durch Einholung von Angeboten von Fachfirmen konkretisiert werden. Dies stellt eine Zusatzleistung dar, die im Beratungspaket „Plus“ nicht geschuldet ist und bei Bedarf zusätzlich beauftragt werden kann.

Architekturleistungen im Rahmen einer Immobilienkauf-, bzw. Architekturberatung bewegen sich nur innerhalb der Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Weitere Leistungsphasen der HOAI werden nicht angeboten.

Die Prüfung der Grundstücksbeschaffenheit sowie haustechnischer Anlagen, Fragen zur Statik sowie Energieberatung gehören nicht zum Leistungsumfang der Auftragnehmerin.

Die Sichtung sämtlicher Unterlagen zum Kaufobjekt und die Beratungsleistung der Auftragnehmerin berücksichtigen keine juristischen Themen (keine Rechtsberatung durch die Auftragnehmerin), bei Bedarf ist vom Auftraggeber selbst ein Anwalt einzuschalten.

§ 3 Honorar, Fälligkeit, Verzug

Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der jeweiligen Beauftragung gem. § 1. Treffen die Beteiligten ausnahmsweise keine Vereinbarung über die Höhe einer von der Auftragnehmerin zu erbringenden Zusatzleistung, so gilt hierfür – wenn die Leistung erbracht und vom Auftraggeber entgegengenommen wurde – die übliche Vergütung als vereinbart. Es wird insoweit vermutet, dass die Auftragnehmerin zur Berechnung nach Zeitaufwand berechtigt ist und ein Stundensatz von aktuell 100,00 € netto ortsüblich ist.

Die Vergütung ist vollständig nach Abschluss der Beratung und Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen der Auftragnehmerin nach den gesetzlichen Bestimmungen in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Wenn und soweit der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug gerät, ist er verpflichtet, Zinsen in der gesetzlichen Höhe (5 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz) auf den ausstehenden Betrag vom Tag des Verzugs an bis zum Tag der Zahlung zu zahlen.

Aufgrund der Kleinunternehmer-Regelung des § 19 UStG verstehen sich alle Preise ohne Umsatzsteuerausweis (netto=brutto).

§ 4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Auftragnehmerin alle von ihr geforderten und für die Durchführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig, d.h. spätestens drei Tage vor dem Objektbesichtigungstermin und vollständig vorgelegt werden, ihr alle Informationen erteilt werden und sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, die dem Auftraggeber selbst zur Verfügung stehen oder die er sich mit vertretbarem Aufwand in Wahrnehmung seiner eigenen Interessen selbst beschaffen kann. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Auftragnehmerin bekannt werden, aber dennoch für die Durchführung des Auftrages erforderlich sind.

Sollte dies nicht möglich sein, z.B. weil dem Auftraggeber bestimmte Dokumente nicht vorliegen, so beschränkt sich die Prüfung lediglich auf die der Auftragnehmerin übergebenen Dokumente. Eventuelle daraus entstehende Folgen gehen zulasten des Auftraggebers.

Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin stets auf alle Vorgänge und Umstände hinzuweisen, die für die Auftragsausführung von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung, Richtigkeit und Vollständigkeit aller Informationen, Arbeitsunterlagen und Arbeitsmittel, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen benötigt werden, verantwortlich.

Falls der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht trotz angemessener Nachfristsetzung nicht oder nicht ausreichend nachkommt, hat er die daraus entstehenden Folgen, wie etwa entstehenden Mehraufwand oder eintretende Verzögerungen der Leistungen zu tragen. Im Falle von entstehendem Mehraufwand ist die Auftragnehmerin dazu berechtigt, diesen zusätzlich in Rechnung zu stellen, nachdem sie den Auftraggeber darüber in Kenntnis gesetzt hat.

§ 5. Gewährleistung, Mängel, Nachbesserung

Die Auftragnehmerin wird die ihr übertragenen Leistungen gewissenhaft erbringen, alle Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen unter Zugrundelegung üblicher Leistungsstandards sowie unter Beachtung der etwa einschlägigen anerkannten Regeln der Technik.

Geben die Arbeiten der Auftragnehmerin Anlass zu berechtigter Beanstandung, hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Geringfügige Beanstandungen bleiben außer Betracht. Im Übrigen gelten für die Gewährleistung der Auftragnehmerin die gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt.

Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln an der Leistung der Auftragnehmerin steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Leistung ist offensichtlich mangelhaft; in einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.

§ 6. Haftungsbeschränkung

Die Erbringung der Leistungen erfolgt mit gebotener Sorgfalt und unter Beachtung der Grundsätze gemäß vorstehender Ziff. 5. Für dennoch auftretende Fehler haftet die Auftragnehmerin außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bis zur Höhe des Leistungsumfanges ihrer Berufshaftpflichtversicherung. Insoweit vereinbaren die Beteiligten hiermit eine Haftungshöchstgrenze, diese beträgt für Sach- und Vermögensschäden 500.000,-EUR und für Personenschäden 5.000.000,-EUR.

Die Auftragnehmerin haftet durch ihre Beratung nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg einer vom Auftraggeber beabsichtigten Immobilieninvestition, nicht auf entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare wirtschaftliche Schäden, Folgeschäden oder sonstige Ansprüche Dritter.

Die Auftragnehmerin haftet ebenfalls nicht für Bauschäden und Baumängel oder deren Folgen, soweit sie am Tag der Objektbesichtigung nicht ersichtlich waren bzw. von ihr pflichtwidrig nicht erkannt wurden und sie haftet auch nicht dafür, wenn die Immobilie oder das Grundstück entgegen ihrer Empfehlung vom Auftraggeber erworben wird und daraus nachteilige Folgen entstehen.

§ 7. Rücktritt, Kündigung

Der Auftraggeber ist berechtigt kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, sofern er noch keine zu prüfenden Objektunterlagen an die Auftragnehmerin versandt und die Auftragnehmerin insofern noch nicht mit der Leistung begonnen hat. Dieses kostenfreie Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Auftraggeber nach Vertragsschluss seiner Mitwirkungspflicht gemäß Ziff. 4 nicht nachkommt und auch eine von der Auftragnehmerin gesetzte, angemessene Frist zur Übergabe der Objektunterlagen ergebnislos verstrichen ist.

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, nachdem er der Auftragnehmerin zu prüfende Objektunterlagen übersandt oder eine Objektbesichtigung stattgefunden hat, ohne dass dem ein wichtiger Grund zugrunde liegt (sog. „freie Auftraggeberkündigung“), so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die bis dahin erbrachten und nachgewiesenen Leistungen auf Stundenbasis zu einem Stundenlohn von
100,-EUR/Std. insgesamt begrenzt bis maximal zur vereinbarten Netto-Auftragssumme des jeweils vertragsgegenständlichen Leistungspakets, abzurechnen. Darüber hinaus ist eine angemessene Entschädigung für nicht erbrachte aber beauftragte Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu entrichten.

Im Übrigen sind Kündigungen nur aus wichtigem Grund zulässig, es gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Rücktrittserklärung oder Kündigungserklärungen beider Beteiligter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Form.

§ 8. Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz wegen Sach- oder Vermögensschäden gegenüber dem Auftragnehmer verjähren innerhalb von drei (3) Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von den den Anspruch begründenden Umständen und vom Auftragnehmer als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

Alle Ansprüche auf Ersatz von Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unterliegen stets der gesetzlichen Verjährungsfrist.

§ 9. Verschwiegenheitsverpflichtung, Datenschutz

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über sämtliche Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Auftrages vom Auftraggeber erhält, Stillschweigen zu bewahren und gibt keine vertraulichen Informationen an Dritte weiter. Die erhaltenen Informationen dürfen nur zu Zwecken der vertraglich festgelegten Leistungen verwendet werden.

Über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten informiert die Auftragnehmerin den Auftraggeber in der Datenschutzerklärung auf der Webseite (www.andreiajonas.de). Die personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse), die der Auftraggeber der Auftragnehmerin zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages mit dem Auftraggeber erforderlich ist. Die Auftragnehmerin hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein. Der Auftraggeber kann jederzeit seine gespeicherten Daten abrufen, über sie Auskunft verlangen und sie ändern oder löschen lassen. Mit einer Nachricht an die E-Mail-Adresse [mail@andreiajonas.de] kann der Auftraggeber der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten zum Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe seiner Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.

§ 10. Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche von der Auftragnehmerin geschuldeten Leistungen ist ihr Geschäftssitz Hamburg.

§ 11. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln oder Klauselteile hiervon nicht berührt. Beide Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.

Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand Februar 2023